So gelingt die rechtssichere Gründung.

Start-up-Sprechstunde

Bei der Gründung eines Unternehmens ist der Bedarf an Rechtsberatung besonders hoch: AGB müssen erstellt, Marken angemeldet und dringende Rechtsfragen geklärt werden. Aus Zeit- und Kostengründen werden diese Themen jedoch oft vernachlässigt – ein Versäumnis, das ein Start-up später hart treffen kann.

In unserer kostenlosen Start-up-Sprechstunde bieten wir jungen Unternehmen daher die Möglichkeit, ihre dringendsten Fragen in einem persönlichen Gespräch mit einem Anwalt zu klären. Dies können sowohl allgemeine Fragen zur Zulässigkeit Ihrer Geschäftsidee oder zum Bedarf an Vertragswerken als auch Einschätzungen zu konkreten Anliegen (Abmahnungen, Markenanmeldungen etc.) sein.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
  • Ihre Gründung steht kurz bevor oder liegt noch nicht länger als drei Jahre zurück.
  • Ihre Fragen fallen in unsere Kompetenzbereiche.
Wie erhalten Sie einen Termin für die Start-up-Sprechstunde?

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin:

0251 149891-0

Bitte machen Sie bei Ihrem Anruf einige Angaben zu den Themen, um die es gehen soll – so können wir den passenden Anwalt für Sie auswählen.

Was leisten wir in der Start-up-Sprechstunde nicht?

Aus Gründen der Komplexität können wir im Rahmen der kostenfreien Start-up-Sprechstunde beispielsweise keine Vertretung in Streitfällen übernehmen oder Vertragstexte ausarbeiten. Sollte sich herausstellen, dass dies notwendig wird, bieten wir Ihnen während Ihrer Gründungsphase gerne vergünstigte Konditionen an.

Sie haben Fragen zu anderen gründungsrelevanten Themen?

Vom Marketing bis zu Steuerangelegenheiten: Während einer Gründung kommen nicht nur Rechtsfragen aus unseren Fachgebieten auf. Daher bieten unsere Kooperationspartner ebenfalls eine Start-up-Sprechstunde an. Verlassen Sie sich auf das Know-how unseres Netzwerks!