Hilfe bei negativen Bewertungen

Negative Bewertungen professionell entfernen lassen

Negative Bewertungen im Internet können erhebliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben. Das müssen Sie nicht hinnehmen. Wir setzen uns gegenüber dem Bewertungsportal und dem Verfasser für eine Löschung der Bewertung ein - falls erforderlich auch vor Gericht.

Wir sind darauf spezialisiert und kennen die einschlägigen Bewertungsportale, deren Richtlinien und das Recht. Wir wissen an welche Stellen wir uns wenden müssen und welche Argumentation notwendig ist.

Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert!

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Pakete & Preise: Negative Bewertungen löschen

Bewertung löschen

Wenn Sie eine negative Bewertung angreifen möchten, beauftragen Sie uns ohne großen Aufwand für einen fairen Pauschalpreis:

195 €
pro Bewertung / zzgl. USt.

Staffelpreise

Wenn Sie drei oder mehr negative Bewertungen angreifen möchten, profitieren Sie von unseren günstigen Staffelpreisen:

ab 3 Bewertungen - 175 € *
ab 10 Bewertungen - 145 € *
ab 20 Bewertungen - 125 € *
ab 50 Bewertungen - 95 € *
ab 100 Bewertungen - 85 € *

* pro Bewertung / zzgl. USt.

Rechtsschutzversicherung

Sie verfügen über eine betriebliche Rechtsschutzversicherung? Häufig übernimmt diese die Kosten unserer Beauftragung. Kommen Sie gerne auf uns zu. Wir kümmern uns kostenlos um die Deckungsanfrage und die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB).

So gehen wir gegen eine negative Bewertung bei Google vor

Schritt 1

Meldung der Bewertung an Google

Wir verfassen eine Rechtsbeschwerde an Google, mit welcher wir auf die Rechtsverletzung durch die negative Bewertung hinweisen und Google zur Einleitung des Prüfverfahrens auffordern. Diese Rechtsbeschwerde übermitteln wir auf den dafür vorgesehenen Kanälen an Google und dokumentieren alle erforderlichen Schritte sorgfältig.

Schritt 2

Erste Reaktion von Google

Google bestätigt den Eingang der Rechtsbeschwerde. Bereits an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass nur bei einer fundierten Rechtsbeschwerde eine Bearbeitung durch Google erfolgt. Dies ist nur einer von vielen Gründen, die Rechtsbeschwerde professionell durch einen Anwalt erstellen zu lassen.

Schritt 3

Weiterleitung an den Verfasser der Bewertung

Sofern Google die Rechtsbeschwerde für ausreichend hält, wird diese an den Verfasser der Bewertung weitergeleitet. Dieser hat nun einige Tage Zeit, darauf zu reagieren.

Schritt 4

Reaktion des Verfassers der Bewertung

Der Verfasser der Bewertung erhält die Rechtsbeschwerde mit der Aufforderung, innerhalb von 7 Kalendertagen zu dieser Stellung zu nehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewertung bei ausbleibender Reaktion entfernt wird. Falls eine Stellungnahme des Verfassers der Bewertungen erfolgt, reagieren wir entsprechend auf diese.

Schritt 5

Löschung der Bewertung

Google beendet das Prüfverfahren und teilt mit, dass die Bewertung entsprechend der Richtlinien geprüft wurde und in Kürze entfernt wird.

Wir helfen Ihnen bei negativen Bewertungen auf

  • Google
  • jameda
  • Amazon
  • eBay
  • Facebook
  • Yelp
  • HolidayCheck
  • Airbnb
  • kununu
  • sanego
  • DocInsider
  • Booking.com
  • TripAdvisor
  • golocal
  • etc.

Fragen & Antworten

Wann kann ich eine negative Bewertung löschen lassen?

Grundsätzlich gilt: Bewertungen sind zulässig und können durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt sein. Dieser Schutz gilt aber nicht unbegrenzt. Bewertungen sind beispielsweise unzulässig, wenn sie Beleidigungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Dann können Sie die Löschung der Bewertung verlangen.

Was ist der Unterschied zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen?

Der Unterschied zwischen Tatsachen und Meinungen liegt darin, dass Tatsachen theoretisch beweisbar sind. Ob jemand ein Unternehmen gut oder schlecht findet, ist also keine Tatsache, sondern eine Meinung. Ob das Unternehmen jedoch Anrufe beantwortet, Ware umtauscht oder Lieferzeiten einhält, sind Tatsachen, die überprüfbar sind. Von der Meinungsfreiheit nicht geschützt werden unwahre Tatsachenbehauptungen. Auch in Bewertungen dürfen keine Unwahrheiten verbreitet werden.

Wann müssen Plattformbetreiber eine negative Bewertung löschen?

Die Betreiber von Bewertungsplattformen sind verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen, sobald sie Kenntnis von ihnen haben. Dieser Anspruch kann notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden. Eine aktive Pflicht der Betreiber, ihre Plattformen auf rechtswidrige Inhalte zu durchsuchen, besteht allerdings nicht. Deshalb werden rechtswidrige Bewertungen regelmäßig erst dann gelöscht, wenn Sie dies beantragt haben.

Was genau müssen Plattformbetreiber tun?

Plattformbetreiber müssen sich an den von der Rechtsprechung entwickelten Prüfprozess halten. Dazu müssen Sie in der Regel den Verfasser mit den Vorwürfen konfrontieren und zur Stellungnahme auffordern. Die Beweislast für den Inhalt der Bewertung liegt bei dessen Verfasser, nicht bei Ihnen als Bewerteten. Sehr häufig antworten Verfasser gar nicht. Die Plattform löscht die Bewertung dann völlig unabhängig von ihrem Inhalt.

Welche Ansprüche habe ich gegen den Verfasser einer Bewertung?

Auch gegen den Verfasser einer Bewertung haben Sie Ansprüche auf Löschung und Unterlassung einer rechtswidrigen Bewertung. Leider werden Bewertungen oft anonym abgegeben. Die Herausforderung besteht dann darin, den Verfasser zu identifizieren. In schwerwiegenden Fällen können Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft dabei helfen.

Kann ich mich gegen eine negative Bewertung ohne Kommentar wehren?

Sonderfälle sind schlechte Bewertungen, die noch dazu nicht begründet wurden, also keinen Kommentar enthalten. Nach der Rechtsprechung sind solche Bewertungen zwar als Meinungsäußerungen geschützt, allerdings steckt auch in diesen Bewertungen eine Tatsachenbehauptung: Der Verfasser der Bewertung behauptet nämlich konkludent, dass er in einer Geschäftsbeziehung zu dem Bewerteten stand. Ist diese Behauptung falsch oder kann sie von dem Verfasser nicht bewiesen werden, muss die Bewertung entfernt werden.

Warum sollte ich keine (günstigere) Agentur mit dem Bewertungsmanagement beauftragen?

Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit negativen Bewertungen ist eine Rechtsdienstleistung und als solche nur Anwälten vorbehalten. Beauftragen Sie eine Agentur mit der Löschung von negativen Bewertungen, ist der Vertrag deshalb in aller Regel aufgrund des Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nichtig. Sollte die Agentur eine mangelhafte Leistung erbringen oder einfach gar nichts tun, haben Sie mangels vertraglicher Grundlage schlechte Karten. Wir als Rechtsanwälte sind befugt, Rechtsdienstleistungen zu erbringen und verfügen außerdem über entsprechende Rechtskenntnis und Erfahrung im Umgang mit negativen Bewertungen. Nicht zuletzt sind wir auch in der Lage, Sie in den wenigen Fällen, in denen das nötig wird, vor Gericht zu vertreten.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten unserer Beauftragung. Kommen Sie gerne auf uns zu. Wir kümmern uns kostenlos um die Deckungsanfrage und die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Wie lange dauert die Löschung?

Die Bearbeitungsdauer ist immer abhängig von der betroffenen Plattform. Im Durchschnitt bearbeiten Plattformen unsere Aufforderungen binnen ein bis zwei Wochen. Wir halten Sie in jedem Fall auf dem Laufenden und informieren Sie gerne über die voraussichtliche Dauer.

Machen sich Verfasser von negativen Bewertungen nicht auch strafbar?

Das kommt auf den Inhalt der Bewertung an. Verbreitet zum Beispiel jemand in einer Bewertung bewusst unwahre Tatsachen über Sie oder Ihr Unternehmen, die geeignet sind, Sie in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, so liegt eine Verleumdung gem. § 187 StGB vor. In derartigen Fällen haben Sie nicht nur einen Anspruch darauf, dass die Bewertung entfernt wird. Sie können darüber hinaus auch Strafantrag stellen.

Wie läuft die Beauftragung ab?

Sie nehmen einfach Kontakt mit uns auf. Einer unserer spezialisierten Anwälte gibt Ihnen dann eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung zu Ihrer Bewertung bzw. Ihren Bewertungen. Falls Sie es wünschen, erhalten Sie danach unsere Mandatsunterlagen. Sobald Sie diese ausgefüllt an uns zurückgesendet haben, beginnen wir mit der Bearbeitung: der Plattformbetreiber wird über die rechtswidrige Bewertung informiert und zur Löschung aufgefordert. Sie erhalten dabei stets Kopien der Korrespondenz für Ihre Unterlagen. Sollten Sie einmal Fragen zum Ablauf oder zum Stand der Dinge haben, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail.

Wieso ist es überhaupt wichtig, dass mein Unternehmen gute Bewertungen hat?

Online-Bewertungen gewinnen seit Jahren kontinuierlich an Bedeutung. Immer wieder ergeben Umfragen, dass Interessenten bei der Suche nach Unternehmen Bewertungen und Erfahrungsberichte anderer Kunden in ihre Kaufentscheidung einbeziehen. Online-Bewertungen haben einen viel größeren Einfluss auf die Kaufentscheidung der Kunden als z. B. die eigene Website und Präsentation des Unternehmens. Gute Bewertungen zählen daher zu einem wichtigen Element der Außendarstellung Ihres Unternehmens. Diese sollte nicht durch übermäßig viele negative Bewertungen getrübt werden. Unternehmen müssen das auch nicht hinnehmen: Rechtswidrige negative Bewertungen müssen von Plattformbetreibern gelöscht werden!

Ihre Anwälte

Johannes Meibers, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht & Externer Datenschutzbeauftragter
Nils Volmer, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz & Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Philipp Eickhoff, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht & Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Karoline Ligocki
Rechtsanwältin & Externe Datenschutzbeauftragte

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