Betrieblicher Datenschutz
Betrieblicher Datenschutz ist nicht nur eine Forderung des Gesetzgebers, sondern verschafft Ihrem Unternehmen auch einen sicheren Stand gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Aufsichtsbehörden. Ein umfassendes betriebliches Datenschutzkonzept hebt Sie im Wettbewerb hervor und schützt Ihr Unternehmen vor Sanktionen.
In Unternehmen aus dem Mittelstand rechnet sich ein interner Fachmann für den Datenschutz häufig nicht. Wir sind darauf spezialisiert und helfen Ihnen bei dieser Fachaufgabe.
Typische Fälle
- Sie sind zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet und möchten diese Aufgabe nicht einem Mitarbeiter übertragen, sondern einem externen Dienstleister.
- Ihr interner Datenschutzbeauftragter benötigt Unterstützung bei seiner Aufgabenerfüllung.
- Sie müssen Datenschutzauskünfte gegenüber der Aufsichstbehörde oder einem Kunden erteilen und benötigen vorab rechtliche Beratung.
- Sie planen ein neues Projekt und möchten wissen, was Sie datenschutzrechtlich beachten müssen.
Unsere Leistungen
- Beratung in sämtlichen Datenschutzangelegenheiten
- Bereitstellung des externen Datenschutzbeauftragten oder Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten
- Ermittlung und Feststellung des Handlungs- bzw. Änderungsbedarfs in Bezug auf notwendige Datenschutzmaßnahmen
- Erstellung und Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
- Entwicklung von Richtlinien, Betriebsvereinbarungen, Verträgen, Einwilligungserklärungen, Verpflichtungserklärungen und Arbeitsanweisungen im Datenschutz
- Erstellung von Datenschutzerklärungen für Websites, Shops, Apps etc.
- Durchführung von Datenschutzaudits und Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Dokumentation von technischen und organisatorischen Maßnahmen im Datenschutz
- Überprüfung von Auftragsverarbeitern
- Erstellung von Pflichtinformationen für Betroffene
- Unterstützung bei Anfragen von Aufsichtsbehörden und Betroffenen
- Schulung von Mitarbeitern
Externer Datenschutzbeauftragter
Sie sind zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet? Sie möchten diese Aufgabe nicht einem Mitarbeiter übertragen, sondern einem externen Dienstleister? Dann haben Sie jetzt den passenden Partner gefunden!
Wir beraten Sie im Datenschutz und übernehmen die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten - lösungsorientiert und nach Ihrem Bedarf.
Unsere Leistungen als externe Datenschutzbeauftragte
Von der Beratung zu einer Einzelfrage über die Bereitstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten bis zum kompletten Datenschutzmanagement: Unser Maßnahmenpaket ist immer nur so groß wie Ihr individueller Unterstützungsbedarf. Mit langjähriger Erfahrung, umfassendem Know-how und großer Begeisterung fürs Thema unterstützen wir Sie u. a. in folgenden Bereichen:
In kleinen und mittleren Unternehmen rechnet sich ein interner Fachmann für den Datenschutz häufig nicht. Unsere spezialisierten Anwälte übernehmen die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für Sie - so sorgen Sie für einen sicheren Stand gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Aufsichtsbehörden und behalten gleichzeitig den Kopf frei für Ihr Kerngeschäft.
Sie möchten sichergehen, dass Ihr interner Datenschutzbeauftragter jederzeit up to date ist? Gerne unterstützen wir Ihren internen Datenschutzbeauftragten in allen Fragen rund um das Thema Datenschutz und ermitteln beispielsweise den Handlungs- bzw. Änderungsbedarf in Bezug auf notwendige Datenschutzmaßnahmen.
Selbst wenn Sie nicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, müssen Sie die Datenschutzvorschriften vollumfänglich erfüllen. Auch in diesem Fall stehen wir Ihnen gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Bei Bedarf kümmern wir uns nicht nur punktuell um Ihre Datenschutz-Themen, sondern sorgen auch für ein ganzheitliches Datenschutzmanagement. Dazu haben wir eine Vielzahl von sofort einsetzbaren Prozessen, Richtlinien, Betriebsvereinbarungen, Verträgen, Einwilligungserklärungen, Verpflichtungserklärungen und Arbeitsanweisungen im Datenschutz vorbereitet:
- Betriebsvereinbarung/Richtlinie zum Datenschutz
- Betriebsvereinbarung/Richtlinie zum Mobile Office
- Betriebsvereinbarung/Richtlinie zum Einsatz von künstlicher Intelligenz
- Datenschutzerklärungen für Websites, Shops, Apps & Co.
- Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos, -videos oder -daten
- Löschrichtlinie
- Merkblatt & Musterschild zur Videoüberwachung
- Pflichtinformationen nach Art. 13 und 14 DS-GVO
- Richtlinie zur Regelung von „Bring Your Own Device“ (BYOD)
- Richtlinie zum Home Office
- Richtlinie zur Fernwartung durch eigene Mitarbeiter
- Richtlinie zur privaten Nutzung von Mail, Internet und Telefon
- Social-Media-Richtlinie
- Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DS-GVO
- Verpflichtung auf das Fernmeldegeheimnis
- Verpflichtung zur Vertraulichkeit
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO
- Vertraulichkeitsvereinbarung für externe Dienstleister
- u. v. a.
Die Datenschutz-Grundverordnung fordert die Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten. Auf der Basis jahrelanger Erfahrung mit unseren Mandanten erhalten Sie bei uns nicht nur Musterformulare, sondern passgenaue Prozesse, die eine einfache Erhebung und laufende Pflege Ihres Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten ermöglichen.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung dient der Bewertung von Risiken und deren möglichen Folgen für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Betroffenen. Wir sagen Ihnen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist und unterstützen Sie bei deren Durchführung und Dokumentation.
Die Datenschutz-Grundverordnung fordert die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, um den Schutz von personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Wir begleiten Sie nicht nur bei der Einrichtung dieser Maßnahmen, sondern auditieren und bescheinigen diese bei Bedarf auch gegenüber Dritten.
Egal, ob Sie selbst Auftragsverarbeiter sind oder solche einsetzen: Wir kümmern uns um die notwendigen Überprüfungen, Verträge zur Auftragsverarbeitung, Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten und technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Die Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern im Datenschutz muss nicht kosten- und zeitintensiv sein. Mit passgenauen Maßnahmen schonen wir Ihre Ressourcen. Dabei greifen wir auf unsere fertigen Konzepte für Ihre Führungskräfte, ITler, Personaler und alle übrigen Mitarbeiter zurück. Mit Materialien zur Sensibilisierung von Mitarbeitern aus unserem eigenen Datenschutz-Verlag machen wir das Thema Datenschutz verständlich. Die Tools unserer Datenschutzmanagement-Plattform privacy.digital garantieren eine zeitgemäße und revisionssichere Umsetzung.
Der Kontakt mit den Aufsichtsbehörden gehört zu den sensibelsten Situationen. Bei uns ist Ihre Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden in guten Händen: Wir unterstützen Sie besonnen und vorausschauend bei Anfragen und Kontrollen der Aufsichtsbehörden.
Betroffene haben eine Vielzahl von Rechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit etc.). Die Bearbeitung und Beantwortung solcher Anträge kann schwierig sein. Wir helfen Ihnen dabei zu prüfen, ob das geltend gemachte Recht besteht, und den Antrag entsprechend zu beantworten.
Ein Verstoß gegen die Datenschutzvorschriften kann schwerwiegende Folgen für Sie haben - von der Geldbuße bis zum Imageschaden. Im Falle eines Verstoßes gegen die Datenschutzvorschriften ist daher schnelles und umsichtiges Handeln gefragt. Mit kühlem Kopf und langjähriger Erfahrung sind wir auch im Ernstfall an Ihrer Seite.
Sie müssen im Zweifel den Nachweis führen können, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten wurden. Daher haben wir alle unsere Maßnahmen in sich so aufgebaut, dass die Umsetzung einer Maßnahme bereits der Rechenschaftspflicht genügt. Falls Sie es wünschen, erstellen wir zudem entsprechende Datenschutz-Tätigkeitsberichte zur Vorlage bei Aufsichtsbehörden, Kunden, Geschäftspartnern etc.
Wir arbeiten lösungsorientiert und praxisnah: Bei uns erfahren Sie nicht nur, welche Vorschriften Sie im Datenschutz einhalten müssen, sondern auch wie Sie diese umsetzen. Statt Standardformularen erhalten Sie sofort einsetzbare, individuell erstellte Texte und dazu die passende Handlungsanweisung. Einfacher kann Datenschutz für Sie nicht sein.
Unsere Referenzen
Vom IT-Systemhaus bis zum Software-Hersteller, vom Bildungswesen bis zur kunststoff- und metallverarbeitenden Industrie: Unternehmen aus ganz Deutschland verlassen sich auf unser Know-how im Datenschutz.