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Sie haben eine negative Bewertung im Internet erhalten? Damit sind Sie nicht einverstanden und möchten diese Bewertung löschen lassen?
Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert!
Negative Bewertungen im Internet können erhebliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben. Das müssen Sie nicht hinnehmen. Wir prüfen für Sie, ob die Bewertung gegen Ihre Rechte verstößt, und setzen uns gegenüber dem Bewertungsportal und dem Verfasser für eine Löschung der Bewertung ein - falls erforderlich auch vor Gericht.
Ohne Fachkenntnis kann die Löschung von Bewertungen ein Kampf gegen Windmühlen sein. Wir kennen die einschlägigen Bewertungsportale, deren Richtlinien und das Recht. Wir wissen, an welche Stelle wir uns wenden müssen und welche Argumentation notwendig ist.
Wann kann ich eine negative Bewertung löschen lassen?
Grundsätzlich gilt: Bewertungen sind zulässig und können durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt sein. Dieser Schutz gilt aber keineswegs unbegrenzt. Bewertungen sind beispielsweise dann unzulässig, wenn sie Beleidigungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Dann können Sie die Löschung der Bewertung verlangen.
Was ist der Unterschied zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen?
Der Unterschied zwischen Tatsachen und Meinungen liegt darin, dass Tatsachen theoretisch beweisbar sind. Ob jemand ein Unternehmen gut oder schlecht findet, ist also keine Tatsache, sondern eine Meinung. Ob das Unternehmen jedoch Anrufe beantwortet, Ware umtauscht oder Lieferzeiten einhält, sind Tatsachen, die überprüfbar sind. Von der Meinungsfreiheit nicht geschützt werden unwahre Tatsachenbehauptungen. Auch in Bewertungen dürfen keine Unwahrheiten verbreitet werden.
Wann müssen Plattformbetreiber eine negative Bewertung löschen?
Die Betreiber von Bewertungsplattformen sind verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen, sobald sie Kenntnis von ihnen haben. Dieser Anspruch kann notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden. Eine aktive Pflicht der Betreiber, ihre Plattformen auf rechtswidrige Inhalte zu durchsuchen, besteht allerdings nicht. Deshalb werden rechtswidrige Bewertungen regelmäßig erst dann gelöscht, wenn Sie dies beantragt haben.
Welche Ansprüche habe ich gegen den Verfasser einer Bewertung?
Auch gegen den Verfasser einer Bewertung haben Sie Ansprüche auf Löschung und Unterlassung einer rechtswidrigen Bewertung. Allerdings werden Bewertungen oft anonym abgegeben. Die Herausforderung besteht dann darin, den Verfasser zu identifizieren. In schwerwiegenden Fällen können Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft dabei helfen.
Kann ich mich gegen eine 1-Stern-Bewertungen ohne Kommentar wehren?
Sonderfälle sind schlechte Bewertungen, die noch dazu nicht begründet wurden, also keinen Kommentar enthalten. Nach der Rechtsprechung sind solche Bewertungen zwar als Meinungsäußerungen geschützt, allerdings steckt auch in diesen Bewertungen eine Tatsachenbehauptung: Der Verfasser der Bewertung behauptet nämlich konkludent, dass er in einer Geschäftsbeziehung zu dem Bewerteten stand. Ist diese Behauptung falsch oder kann sie von dem Verfasser nicht bewiesen werden, muss die Bewertung entfernt werden.
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