Hinweisgebersystem mit Vertrauensanwälten.

Hinweisgeberschutz

Hinweisgeber und Whistleblower genießen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und der EU-Whistleblower-Richtlinie einen besonderen Schutz. Dazu müssen Unternehmen ein Hinweisgebersystem (Meldestelle und -kanäle) einrichten, eingehende Meldungen ordnungsgemäß bearbeiten und dokumentieren und passende Folgemaßnahmen treffen.

In Unternehmen aus dem Mittelstand sind diese Aufgaben häufig nur schwer zu bewältigen. Wir sind darauf spezialisiert und übernehmen den Hinweisgeberschutz mit einem fertigen Hinweisgebersystem und Vertrauensanwälten für Sie.

Typische Fälle
  • Sie möchten die interne Meldestelle an Vertrauensanwälte auslagern.
  • Ihre interne Meldestelle benötigt Unterstützung bei ihrer Aufgabenerfüllung.
  • Sie benötigen eine Richtlinie bzw. Betriebsvereinbarung zum Thema Hinweisgeberschutz.
Unsere Leistungen
  • Beratung in sämtlichen Bereichen des Hinweisgeberschutzes
  • Bereitstellung eines fertigen Hinweisgebersystems (Meldestelle und -kanäle)
  • Bereitstellung eines elektronischen Hinweisgeberportals
  • Entwicklung von Richtlinien, Betriebsvereinbarungen, Datenschutz-Informationen und Informationen für Mitarbeiter zum Thema Hinweisgeberschutz
  • Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle durch Vertrauensanwälte (Dokumentation der eingehenden Meldungen, Dialog mit den Hinweisgebern, weitergehende Fallbearbeitung, Überwachung und Einhaltung der Fristen etc.)
  • Beratung im Hinblick auf die Abstellung etwaiger Verstöße
  • Schulung von Mitarbeitern
Elektronisches Hinweisgeberportal

Wir übernehmen nicht nur die Aufgaben der internen Meldestelle für Sie, sondern stellen Ihnen auch ein elektronisches Hinweisgeberportal zur Verfügung:

  • Branding mit Ihrem Logo und Ihren Farben
  • Individuell anpassbar
  • Optional: Anonymität für Hinweisgeber
  • Bei Bedarf: Zugriff auf Meldungen für Ansprechpartner im Unternehmen
  • Maximale Sicherheit (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, regelmäßige Penetrationstests, ISO/IEC 27001-zertifizierte Server im Rechenzentrum der DATEV eG etc.)
  • Konform mit der DS-GVO, dem Hinweisgeberschutzgesetz und der Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie)

Eine Demo unseres elektronischen Hinweisgeberportals finden Sie unter https://demo.hinweisgeber.legal/.

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info@kanzlei-meibers.de

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