Abmahnung - "The Caller - Anrufe aus der Vergangenheit"

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt im Auftrag der Falcom Investment AG die angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Werk "The Caller - Anrufe aus der Vergangenehit (Film)" ab. Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, das Werk in Filesharing-Tauschbörsen unberechtigt zum Download angeboten und so die Rechte der Splendid Film GmbH  verletzt zu haben.

19.04.2012

Unterlassungserklärung

In der Abmahnung wird zunächst die Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung verlangt.
Vorsicht: Vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit gefasst und müssen so nicht unterzeichnet werden.


Schadensersatz

Des Weiteren wird dem Empfänger angeboten, etwaige Schadensersatzanspüche durch Zahlung eines pauschalen Betrages abzugelten. Sollte der Empfänger dieses Angebot nicht annehmen, drohen angeblich weitaus höhere Kosten.
Tipp: Selbst bei berechtigten Abmahnungen lassen sich die geforderten Beträge häufig noch deutlich reduzieren. Es macht daher keinen Sinn, vorschnell Zahlungen zu leisten.


Was können wir für Sie tun?

Wir überprüfen die Abmahnung für Sie und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie. Wir übernehmen die Korrespondenz mit der gegnerischen Kanzlei und wahren Ihre Rechte. Wir erläutern Ihnen die aktuelle Rechtslage und helfen Ihnen, solche Abmahnungen zukünfig zu vermeiden.
Mehr zum Thema Filesharing und Abmahnung finden Sie [hier].


Sofortkontakt

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