Abmahnung - "Die eiserne Lady (Film)"

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft die angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Werk "Die eiserne Lady (Film)" ab. Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, das Werk in Filesharing-Tauschbörsen unberechtigt zum Download angeboten und so die Rechte der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft verletzt zu haben.

22.05.2012

Unterlassungserklärung

In der Abmahnung wird zunächst die Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung verlangt.
Vorsicht: Vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit gefasst und müssen so nicht unterzeichnet werden.


Schadensersatz

Des Weiteren wird dem Empfänger angeboten, etwaige Schadensersatzanspüche durch Zahlung eines pauschalen Betrages abzugelten. Sollte der Empfänger dieses Angebot nicht annehmen, drohen angeblich weitaus höhere Kosten.
Tipp: Selbst bei berechtigten Abmahnungen lassen sich die geforderten Beträge häufig noch deutlich reduzieren. Es macht daher keinen Sinn, vorschnell Zahlungen zu leisten.


Was können wir für Sie tun?

Wir überprüfen die Abmahnung für Sie und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie. Wir übernehmen die Korrespondenz mit der gegnerischen Kanzlei und wahren Ihre Rechte. Wir erläutern Ihnen die aktuelle Rechtslage und helfen Ihnen, solche Abmahnungen zukünfig zu vermeiden.
Mehr zum Thema Filesharing und Abmahnung finden Sie [hier].


Sofortkontakt

Büro Münster: Tel. 0251 - 149891-0
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